Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  Gegenstand des Unternehmens

  Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung von Sanitäreinheiten. 

         Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von BLR-Event GbR  auf Rechnung im  Auftrag des jeweiligen
         Mietpartners   (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.

II. Geltungsbereich

         1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten
             ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. BLR-Event GbR erkennt  von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
             abweichende Bedingungen des GbR ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

         2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

III. Vertragsabschluss

         1. Ein Vertrag zwischen BLR-Event GbR und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief,
             Fax  oder E-Mail seitens BLR-Event GbR zustande. BLR-Event GbR hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge/bereits gemachte
             Angebote auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


         
2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam,
             wenn sie von BLR-Event GbR schriftlich bestätigt sind.

          3. Verträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt wieder an BLR-Event GbR zurück gesendet werden. Verträge die 14 Tage
              (Ausnahmen, z.B. kurzfristige Verträge, bedürfen der mündlichen Absprache) vor Veranstaltungstermin nicht bei BLR-Event GbR
              eingehen, können unter Umständen nicht mehr zum Abschluss gebracht werden.

IV. Rücktrittsrecht

         1. BLR-Event GbR behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Vermietung aus Gründen abzulehnen, die für BLR-Event
            GbR eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber bereits die
            allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzte oder Zahlungen nicht fristgemäß nachkam.

         2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Trifft dem Unternehmen an der
             Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so kann BLR-Event GbR dem Auftraggeber Kosten in Abzug zu bringen, die
             bei dem Unternehmen dadurch entstehen. Alle Ansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen.

V. Stornierung

         1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 30 Tage
             vor Mietbeginn fallen keine Stornogebühren an. Sollte die Stornierung in einem Zeitraum von weniger als 30 Tagen vor Mietbeginn bei 
            BLR-Event GbR eingehen, so trägt der Auftraggeber die Ausfallkosten in Höhe von 50 % vom vereinbarten Mietpreis.

VI. Preise

        1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils vereinbarten Mietpreise.

VII. Pflichten des Auftraggebers

        1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsvoraussetzungen  erfüllen kann und wird.

         2. Der Auftraggeber stellt BLR-Event GbR von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Gestellung der Toilettenwagen
            entstehen (Verbraucherkosten wie Wasser und Strom etc.).

        3. Der Auftraggeber erfüllt weitere Vorrausetzungen: (Änderungen bedürfen der Abstimmung mit BLR-Event GbR) Anschlußmöglichkeit
            für Wasser und Strom (16 Amp)  maximale Entfernung 15 Meter Übernahme der Verbraucherkosten Anweisung zur ordnungsgemäßen
            Einleitung in das Kanalsystem, maximale Entfernung 10 Meter. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, behält sich BLR-Event
            GbR vor, die Gestellung des/der Toilettenwagen nicht vorzunehmen/abzubrechen. BLR-Event GbR hat damit dennoch seine
            Vertragspflichten erfüllt, die entstanden Ausfallkosten trägt der Auftraggeber.

VIII. Vertragsleistungen

        1. Erfüllt der Auftraggeber alle vertraglich vereinbarten Bedingungen, verpflichtet sich BLR-Event GbR zur pünktlichen und
            ordnungsgemäßen Aufstellung des/der Toilettenwagen.

        2. Des Weiteren übernimmt BLR-Event GbR alle nötigen Reparaturen an den Mietgegenständen und gewährleistet damit  einen
            einwandfreien Zustand der Toilettenwagen.

        3. BLR-Event GbR (bzw. eine Zweitfirma) übernimmt sämtliche An- und Abtransporte, sowie das Auf- und Abbauen der Wagen.
            Die Kosten dafür sind bereits im Mietpreis enthalten.

IX. Zahlungen

        1. Rechnungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sofort Bar, spätestens am letzten Tag der Veranstaltung zu zahlen.
            BLR-Event GbR behält sich vor andere Zahlungsarten zu vereinbaren (z.B. Barzahlung am Gestellungstag, Überweisung,
            Scheckzahlung), dies bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung von BLR-Event GbR.

        1.1. Sollte die vertraglich vereinbarte Barzahlung seitens des Auftraggebers nicht erfolgen, so hat der Auftraggeber einen Aufschlag
               in Höhe von 10 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen, soweit BLR-Event GbR nicht einen höheren Schaden nachweist.

        2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung
            der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann BLR-Event GbR die weitere Ausführung des Mietvertrages bis zur
            Bezahlung einstellen und bereits abgeschlossene Verträge als nichtig ansehen.

        3. BLR-Event GbR ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

X. Haftung

        1. BLR-Event GbR haftet nicht für Schäden oder Ansprüche Dritter, die durch die Gestellung des Mietgegenstandes entstehen.

        2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet BLR-Event GbR nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen
            einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.

         3. In allen anderen Fällen haftet BLR-Event GbR nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz
             auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht
             statt.

         4. Die Personenhaftpflicht ist im Mietpreis enthalten.

         5. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. sofort zu
             rügen. Mit beanstandungsfreier Empfangnahme erkennt der Kunde den Mietgegenstand als mangelfrei und betriebsbereit an.

         6. Während der Mietzeit auftretende Mängel sind BLR-Event GbR unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat,
             werden auf seine Kosten beseitigt. Ein Mietminderungsrecht steht dem Kunden nicht zu.

       XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

        1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. BLR-Event GbR ist allerdings berechtigt,
            Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für dieses zuständige Gericht gelten zu machen.

        2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

XII. Sonstiges

        1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden
            nicht getroffen.

        2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen
            Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

 

          Stand: 01.01.2006

          BLR-Event GbR

  Toilettenwagenvermietung